§ 2 Abs 1 FLAG; § 17 Abs 2 Z 2 StuFöG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, ob ein Studienwechsel, der aufgrund einer Erkrankung erfolgt, der Zuerkennung von Familienbeihilfe entgegensteht. Kann eine Erkrankung als unabwendbares Ereignis angesehen werden?