§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, worauf es bei der Beurteilung der Frage ankommt, ob die iZm einem Mietobjekt geltend gemachten Aufwendungen verdeckte Ausschüttungen darstellen.
VwGH 23.6.2009, 2004/13/0090