In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der EuGH mit Fragen betreffend der Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen einem Syndikusanwalt und seinem Mandanten zu befassen. Der Gerichtshof stellte dabei klar, inwieweit die (berufliche) Unabhängigkeit des Syndikusanwalts gegeben ist.
EuGH 14.9.2010, Rs C-550/07 P, Akzo Nobel Chemicals u. Akcros Chemicals/Kommission