§ TP 1 GGG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH ua klar, was maßgeblich ist für einen gebührenpflichtigen Vergleich gem dem GGG und worauf es dabei nicht ankommt. Das Höchstgericht stellte außerdem fest, inwieweit der Klarstellung dienenden Vergleichen eine gebührenrechtliche Bedeutung zukommt und, ob Generalvergleiche unter dem Vergleichsbegriff zu subsumieren sind.