Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3 Halbsatz 2 dEStG; § 20 Abs 1 Z 1 lit d EStG
Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage der steuerlichen Anerkennung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 3 Halbsatz 2 dEStG; § 20 Abs 1 Z 1 lit d EStG