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Vermietung: Liebhaberei

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 66 Heft 28 v. 1.10.2010

§ 2 Abs 3 LVO

In gegenständlicher Entscheidung war ua fraglich, inwieweit eine Vermietungstätigkeit als Liebhaberei angesehen werden konnte. Der VwGH stellte in diesem Zusammenhang klar, wie viele Jahre ein "üblicher" bzw. "überschaubarer" (Kalkulations-)Zeitraum gem. der LVO umfasst und, welche Zeiträume in diesen Zeitraum mit eingerechnet werden müssen.

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