Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag erinnert daran, bis zu welchem letztmöglichen Zeitpunkt die Herabsetzungsanträge für die ESt- und KSt-Vorauszahlungen 2010 eingebracht werden können, was dabei zu beachten und wer im Falle einer Unternehmensgruppe für die Antragstellung verantwortlich ist.
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