Zusammenfassung: Aus Anlass einer aktuellen Gesetzesänderung im Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz erörtert Heiderer in seinem Beitrag ua, ob Abschlussprüfer in Form eines Selbststudiums ihrer Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung nachkommen können und inwieweit dies auch schriftlich nachweisbar ist. Der Verfasser beleuchtet in diesem Zusammenhang nicht nur die Regelungen zur Fortbildung im Allgemeinen, sondern zeigt auch auf, welche Folgen ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht hat.