§ 9 BAO; § 248 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, wie von Seiten der Abgabenbehörde vorzugehen ist, wenn von einer Person, die zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten herangezogen wird, gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch und zugleich gegen die Geltendmachung der Haftung berufen wird.