Zusammenfassung: Der Beitrag informiert in gebotener Kürze ua über die im Begutachtungsentwurf zum Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2010 vorgesehenen Neuerregelungen betreffend die Vertriebsmethode des sog. Cold Calling, insb. im Hinblick auf den Abschluss von Verträgen iR unerwünschter Telefonanrufe.
Rechtsgrundlagen: § 107 TKG; KSchÄG 2010; §§ 5e ff KSchG