§ 8 Abs 1 EStG; § 10a Abs 3 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob und wenn ja bei der Herstellung von Gebäuden des Anlagevermögens die Geltendmachung einer vorzeitigen Abschreibung der Herstellungskosten zusätzlich zur AfA zulässig ist. Ist dahingehend eine Betragsbeschränkung vorgesehen und wenn ja, worauf ist diese zu beziehen?