Zusammenfassung: Anhand eines Falls aus der Beratungspraxis zeigt der Verfasser dieses Beitrags auf, wie sich durch eine gute Kommunikation zwischen Finanzverwaltung und Abgabepflichtigen Schwierigkeiten im Zuge der Steuererhebung und -einhebung frühzeitig vermeiden lassen. Gegenständlicher Fall betrifft einen Universitätsprofessor, der iR der Arbeitnehmerveranlagung die Reisekosten für eine Vortragstätigkeit im Ausland steuerlich geltend machen wollte, dies aber seitens der Behörde zunächst aufgrund der "Ehrenamtlichkeit" dieser Tätigkeit abgelehnt wurde.