§ 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG
Der VwGH befand in gegenständlicher Entscheidung, ob die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 3 lit c EStG dann zur Anwendung kommen kann, wenn ein Trainer iR eines "Leonardovertrages" tätig ist, jedoch nicht im Dienste der Wissenschaft und Forschung.
VwGH 16.12.2009, 2005/15/0132