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Gesellschaften bürgerlichen Rechts und der Zwang zum Rechtsformwechsel ab 1. 1. 2010 - Gestaltungsspielräume und ein Vorschlag de lege ferenda

WirtschaftUniv.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Universität InnsbruckSWK 2010, W 1 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Beiser befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen betreffend der ab 1. Jänner verpflichtende Wechsel für Gesellschaften bürgerlichen Rechts in eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft, sofern sie in ihrer unternehmerischen Tätigkeit die in § 189 UGB normierte Umsatzgrenze übersteigen. Beiser beleuchtet zunächst den Zwang zur OG oder KG und die Publizität kraft Firmenbuchs und setzt sich anschließend mit der Thematik auseinander, dass Gesellschaften bürgerlichen Rechts weder firmenbuchfähig noch rechnungslegungspflichtig sind. Anschließend zeigt der Verfasser die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, die es gibt, um den Rechtsformwechsel gem § 8 Abs 3 UGB zu erfüllen. Beiser geht außerdem der Frage nach möglichen Rechtsfolgen nach, für den Fall, dass eine Anmeldung als OG respektive KG unterlassen wird. Abschließend zeigt der Verfasser auf, welche Alternative zum zwingenden Rechtsformwechsel es aus seiner Sicht für den Gesetzgeber geben kann.

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