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Meldung als arbeitsuchend beim AMS ist Voraussetzung für Familienbeihilfe

SteuernSWK 2010, S 16 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, dass nur mittels Vorlage der Bestätigung des AMS, wonach der betreffende Beihilfenwerber als arbeitsuchend vorgemerkt ist, die Familienbeihilfe zugesprochen werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit f sublit bb FLAG

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