§ 12 Abs 1 Z 1 UStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend der Vorsteuerabzug iZm Hilfsgeschäften zu befassen und äußerte sich dabei ua zu den Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Allgemeinen. Mit einer kurzen Anmerkung von Gerhard Gaedke zum Sachverhalt gegenständlicher Entscheidung.