Zusammenfassung: Aigner berichtet über die Einstellung des durch die Europäische Kommission gegen die Republik Österreich eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren, das wegen des vollen Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Immobilien angestrengt wurde. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist die Europäische Kommission ihrer Ansicht und der Spruchpraxis des UFS3 gefolgt, wonach ein Vorsteuerabzug für den privat genutzten Anteil auch für Zeiträume nach dem 1. 1. 2004 nicht zustehe. Aigner geht auf die rechtliche Begründung für diese Annahme ein und zeigt auf, warum diese Rechtsansicht falsch ist.