Zusammenfassung: Der VwGH befasste sich mit der Frage, wie Umsätze eines Unternehmens, das Rettungsflüge mit als Notarzthubschraubern konfigurierten Helikoptern anbietet, nach dem UStG zu qualifizieren sind.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 22 UStG 1994
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