Zusammenfassung: Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob die Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften die Geltendmachung der Haftung nach der BAO beeinträchtigen kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob die Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften die Geltendmachung der Haftung nach der BAO beeinträchtigen kann.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 BAO
Schlagwörter: