§ 5 Abs 3 FLAG; § 26 Abs 2 BAO
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder Familienbeihilfe beansprucht werden kann und stellte in diesem Zusammenhang fest, wonach der ständige Aufenthalt zu beurteilen ist.
VwGH 18.11.2009, 2008/13/0072