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Befangenheit des Berufungssenat

RechtsprechungSWK 2010, R 36 Heft 16 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob die Befangenheit des Vorsitzenden oder des Stellvertreters eines Berufungssenats auch Folgen für die anderen Mitglieder des Senats haben kann.

Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 1 BAO

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