Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob sich der Beginn der Verjährung nach § 208 Abs.1 lit. d BAO richtet und ob das Recht, eine Abgabe festzusetzen, ebenfalls der Verjährung unterliegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 207 BAO; § 208 BAO
Zusammenfassung: Der UFS prüfte, ob sich der Beginn der Verjährung nach § 208 Abs.1 lit. d BAO richtet und ob das Recht, eine Abgabe festzusetzen, ebenfalls der Verjährung unterliegen kann.
Rechtsgrundlagen: § 207 BAO; § 208 BAO