Zusammenfassung: Der Autor geht auf § 24a Abs. 2 KStG im Zusammenhang mit dem Einkommen eines Gruppenmitglieds ein. Er prüft dabei eine Entscheidung des UFS, der vor kurzem einen solchen Feststellungsbescheid ersatzlos aufgehoben hatte, weil dieser in seiner derzeitigen Form ins Leere ging und den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen hatte.
Rechtsgrundlagen: § 24a Abs 2 KStG