Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, wie welche Aufgaben eine Finanzstrafbehörde trifft, um den konkreten Lebenssachverhalt beurteilen zu können.
Rechtsgrundlagen: § 157 FinStrG
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Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, wie welche Aufgaben eine Finanzstrafbehörde trifft, um den konkreten Lebenssachverhalt beurteilen zu können.
Rechtsgrundlagen: § 157 FinStrG
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