Zusammenfassung: Anhand eines praktischen Fallbeispiels zeigt Wolf in seinem Beitrag eine Möglichkeit auf, wie mittels Bildung einer Unternehmensgruppe trotz gesetzlicher Einschränkung der sog. 75%-Verlustvortragsgrenze gem § 2 Abs 2b EStG erreicht werden kann, Verlustvorträge zur Gänze als Verlustabzug geltend zu machen.