§ 18 Abs 6 EStG
Der VfGH prüft die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 18 Abs 6 EStG betreffend die Beschränkung des Verlustabzuges im Hinblick auf die darin enthaltene Wortfolge "wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind".