Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über den im April 2010 veröffentlichten KStR-Wartungserlass des BMF, der die bisherige abgabenrechtliche Diskriminierung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Kapitalgesellschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts gegenüber den bereits bislang begünstigten Vereinen, die gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sind, beseitigt.