§ 2 Z 2 NoVAG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Normverbrauchsabgabe zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich dabei ua im Bezug auf den Verwendungszweck eines Fahrzeuges und wie dieser bestimmt wird.
VwGH 28.10.2009, 2008/15/0229