Zusammenfassung: Der UFS stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, welche Belege ausländische Unternehmer dem Antrag zur Erstattung der abziehbaren Vorsteuern beizulegen haben. Können iR eines diesbezüglichen Erstattungsantrags auch Ersatzrechnungen vorgelegt werden?
Rechtsgrundlagen: RL 79/1072/EWG (8. MwSt-RL); § 3 Abs 1 der VO des BMF, BGBl Nr 279/1995 idF BGBl II Nr 384/2003