§ 7 Abs 1 Wr AO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung des Vertreters für die Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft zu befassen. Das Höchstgericht äußerte sich dabei zu den für den Vertreter geltenden Pflichten.
VwGH 30.9.2009, 2007/13/0048; VwGH 2007/13/0049