§ 303 Abs 4 BAO
Der VwGH hatte in gegenständlicher Entscheidung zu beurteilen, ob die im Anlassfall dem Finanzamt zuzuschreibende Sorgfaltswidrigkeit im Bezug auf die Tatsachenfeststellung für die Wiederaufnahme des Verfahrens hinderlich ist.
VwGH 30.9.2009, 2004/13/0139