Zusammenfassung: Wolf beleuchtet in seinem Beitrag die im neuen Bilanzrechtskommentar - Einzelabschluss (herausgegeben von Klaus Hirschler, erschienen im Linde Verlag 2010) enthaltene Kommentarmeinung zu der Frage, ob Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater, die bei Abschlussprüfungen oftmals als "Gehilfen" iR von "Subaufträgen" des Abschlussprüfers mitwirken, durch ihre Mindesthaftpflichtversicherung gem dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz als selbständig tätige Wirtschaftstreuhänder ausreichend geschützt sind für den Fall, dass es zu einem Schadenersatzprozess kommt. Besteht in der Wirtschaftsprüfung eine externe Gehilfenhaftung?