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Steuerreform 2009: Aufrollung bis spätestens 30. Juni

TagesfragenSWK 2009, T 72 Heft 9 v. 15.3.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber bis zu welchem letztmöglichen Zeitpunkt die Aufrollung gem § 77 Abs 3 EStG für jene Lohnzahlungszeiträume stattzufinden hat, die nach dem 31. Dezember 2008 enden.

Rechtsgrundlagen: § 124b Z 155 EStG; § 77 Abs 3 EStG

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