§ 16 Abs 1 Z 6 lit a EStG; § 16 Abs 1 Z 6 lit b EStG
Der VwGH äußerte sich in dieser Entscheidung zu Fragen betreffend die steuerliche Geltendmachung von Kosten für Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen der Wohnung und seiner Arbeitsstätte. Zu klären war, ob der Arbeitnehmer die Kosten für die Benützung seines Kfz anstelle der Nutzung eines Massenbeförderungsmittels geltend machen kann.