Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über den Beschluss des VwGH zur Prüfung des § 34 Abs 7 Z 2 EStG auf dessen Verfassungsmäßigkeit. Anlass dafür ist der Fall eines Steuerpflichtigen, der für seine sich im Ausland aufhaltende Tochter und geschiedene Ehegattin Unterhaltszahlungen zu leisten hatte, deren angemessene steuerliche Berücksichtigung nach den allgemeinen Bestimmungen des § 34 EStG jedoch versagt wurde.