Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die mit 1. August 2008 geltende Meldepflicht von Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden sowie das dafür vorgesehene Formular Schenk 1. Der Begriff der Schenkung wird erläutert. Darüber hinaus wird aufgezeigt, in welchen Fällen keine Schenkung vorliegt bzw welche Erwerbe generell von der Anzeigepflicht ausgenommen sind.
Rechtsgrundlagen: § 121a BAO; §§ 1 ff SchenkMG 2008, BGBl I 85/2008