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Welche Körperschaften sind aufgrund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften rechnungslegungspflichtig? - § 7 Abs. 3 KStG i. d. F. Budgetbegleitgesetz 2007: Reichweite der Anwendungsvoraussetzungen

SteuernMMag. Dr. Eva Burgstaller, StB, Lehrbeauftragte an der Wirtschaftsuniversität Wien.SWK 2009, S 57 Heft 3 v. 20.1.2009

Zusammenfassung: Dr. Burgstaller befasst sich in ihrem Beitrag mit der Frage, für welche Körperschaften nach den Bestimmungen des KStG Körperschaftsteuerpflicht gilt respektive bei welchen Körperschaften es im Zuge der Einkünfte- und Einkommensermittlung zu einer sog "Einkünftetransformation" kommt. Sie geht im Zuge ihrer Ausführungen zunächst auf das Budgetbegleitgesetz zur Anpassung der Nomenklatur des UGB ein, beleuchtet anschließend die Vorschriften, die das Unternehmensrecht dazu vorsieht und geht dann auf den Terminus "Rechnungslegung" nach der Bestimmung des § 7 Abs 3 KStG sowie auf die Rechnungslegungspflicht "kraft Rechtsform" ein. Abschließend führt sie an, für welche Körperschaften die Bestimmung des § 7 Abs. 3 KStG zur Anwendung kommt.

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