§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit umsatzsteuerlichen Fragen betreffend eine gemischte Gebäudenutzung zu befassen. Gegenständlicher Sachverhalt betraf die Nutzung eines Gebäudeteils durch einen Unternehmer als private Wohnung.