§ 15 Abs 2 und 3 PSG; § 27 Abs 1 und 2 PSG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der OGH fest, ob eine Person, die in einem Vollmachtsverhältnis zu einem Begünstigten steht, eine Vorstandsfunktion in der Stiftung ausüben kann. Ist die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 15 Abs 2 PSG daher auch auf Vertreter von Begünstigten auszudehnen?