§ 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Geldleistungen einer ausländischen Unfallversicherungsanstalt, die von dem Beschwerdeführer infolge eines Betriebsunfalls bezogen werden, einkommensteuerfrei zu behandeln sind.