§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend eine Darlehensgewährung an einen Gesellschafter zu befassen und dabei zu beurteilen, ob diese als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden kann.
VwGH 28.4.2009, 2004/13/0059