Art 202 Abs 3 ZK
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob Dritte dann zum Zollschuldner werden können, wenn sie erst nachdem das vorschriftswidrige Verbringen eingangsabgabepflichtiger Waren in das Zollgebiet an der Grenzzollstelle beendet wurde, Handlungen setzen, die den Schmuggler unterstützen.