Renner beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs aus dem Juni 2009, in der sich das Höchstgericht mit Fragen befasste betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten für über Jahre hinweg leerstehende Mietobjekte. Zu klären waren dabei ua Fragen betreffend die Vermietungsabsicht (die Einkünfteerzielungsabsicht) seitens des Steuerpflichtigen. Renner beleuchtet dazu auch die Rechtslage in Österreich.