Art 202 Abs 3 ZK
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, ob auch jene Personen Zollschuldner sein können, die in Kenntnis darüber waren oder hätten wissen müssen, dass zum Zeitpunkt ihres Besitzes die betroffene Ware den Vorschriften nicht entsprechend in das Zollgebiet gebracht worden war.