§ 11 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Haftung bei einem Finanzvergehen zu befassen.
VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197
§ 11 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zur Haftung bei einem Finanzvergehen zu befassen.
VwGH 28.4.2009, 2006/13/0197