Zusammenfassung: Der UFS befasste sich mit der Frage, ob ein Wiederaufnahmebescheid eine ausreichende und rechtlich fundierte Begründung haben muss
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 307 Abs 3 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS befasste sich mit der Frage, ob ein Wiederaufnahmebescheid eine ausreichende und rechtlich fundierte Begründung haben muss
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 307 Abs 3 BAO
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