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Ein "Wiederaufnahmebescheid" muss eine Begründung enthalten

SteuernSWK 2009, S 968 Heft 33 v. 20.11.2009

Zusammenfassung: Der UFS befasste sich mit der Frage, ob ein Wiederaufnahmebescheid eine ausreichende und rechtlich fundierte Begründung haben muss

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 307 Abs 3 BAO

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