§ 85 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit einem nicht eindeutigen Inhalt eines Parteianbringens zu befassen und äußerte sich dabei ua zur Ermittlungspflicht der Behörde.
VwGH 22.4.2009, 2008/15/0252; VwGH 2008/15/0251
§ 85 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit einem nicht eindeutigen Inhalt eines Parteianbringens zu befassen und äußerte sich dabei ua zur Ermittlungspflicht der Behörde.
VwGH 22.4.2009, 2008/15/0252; VwGH 2008/15/0251