Zusammenfassung: Der UFS stellte in dieser Entscheidung klar, inwieweit Aufwendungen, die in Verbindung mit steuerbefreiten Subventionen stehen eine Grundlage für die Bemessung der Forschungsprämie darstellen und aus den Betriebsausgaben ausgeschieden werden müssen.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 2 EStG; § 12 Abs 2 KStG