§ 2 Tir Aufenthaltsabgabegesetz 2003
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, wer Abgabenschuldner des Freizeitwohnsitzpauschales ist und ob auch eine juristische Person in diesem Zusammenhang als Verfügungsberechtigter in Frage kommt.
VwGH 20.3.2009, 2008/17/0142