Zusammenfassung: Ausgehend von dem praktischen Beispiel der Einbringung von nichtqualifizierten Kapitalanteilen mit einer Stimm- und Kapitalmehrheit von weniger als 25 %, die zusammen mit den seitens der übernehmenden Kapitalgesellschaft gehaltenen Anteilen die Mehrheit der Stimmrechte an der Zielgesellschaft ausmachen, geht Wolf in seinem Beitrag der Frage nach, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Stimmrechtsmehrheit gegeben sein müssen, damit die steuerlichen Begünstigungen gem Art III UmgrStG zum Tragen kommen können.